1. Wer ist mein zukünftiger Mieter?
Chinesische Studierende, Gastdozenten, Berufstätige oder Unternehmer.
2. Welche Informationen kann ich über meinen zukünftigen Mieter erhalten?
Sie erhalten von uns ein detailliertes Profil des Mieters (Reisepass/Visumskopie, Zulassungsbescheid der Universität, persönliches Foto, auf Wunsch einen persönlichen „Steckbrief“). Damit alles passt, teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie spezifische Wünsche an den Mieter oder die Dauer des Mietverhältnisses haben (z. B. mindestens ein Jahr).
3. Wie lange will der Studierende oder der Gastdozent in Deutschland bleiben?
Die Studierenden oder Gastdozenten bleiben in der Regel zwischen zwei und sechs Jahre, je nachdem, wie lang ihr Studium oder die Promotion dauert.
4. Wie gut sprechen die Interessenten Deutsch?
Die Studierenden besitzen wenig oder keine Deutschkenntnisse, die Gastwissenschaftler oder Doktoranden sprechen Englisch. Zum Teil besuchen sie vor dem Studium für einige Monate einen Deutschkurs.
5. Wer besichtigt die Wohnung?
Wir schließen den Mietvertrag ohne Besichtigung ab. Hilfreich dafür ist es, wenn Sie uns Fotos des Wohnraums zur Verfügung stellen. Sollte es ausnahmsweise doch Bedarf für eine Besichtigung geben, schicken wir einen studentischen Mitarbeiter zur Wohnungsbesichtigung.
6. Wann wird der Mietvertrag unterschrieben?
Wir schicken den Interessenten den Vertrag per E-Mail. Sie erhalten den unterschriebenen Vertrag per E-Mail zurück. Die Übergabe des unterschriebenen Originalvertrags erfolgt nach der Einreise der Studierenden bei der Schlüsselübergabe.
7. Muss ich mir Sorgen machen, dass der zukünftige Mieter die Miete zahlen kann?
Die chinesischen Studienenden kommen in der Regel aus gutsituierten Familien der Mittelschicht. Sie eröffnen vor dem Beginn des Studiums ein Konto mit einem Guthaben von mindestens 8.000 € bei der Deutschen Bank. Die Doktoranden und Gastwissenschaftler verfügen über Arbeitsverträge mit einer Universität.
8. Welche Sicherheiten erhalte ich?
Sie erhalten die Kaution, die erste Monatsmiete und den unterschriebenen Mietvertrag. Die Zahlung erfolgt innerhalb von drei Tagen auf Ihr Konto.
9. Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?
In der Regel reisen die Studierenden und Gastdozenten zwischen September und Oktober in Deutschland ein. Die Einreise ist abhängig von dem Erhalt des Visums durch die Deutschen Botschaft in China. Die Schlüsselübergabe und die Übergabe des Originalvertrags erfolgt nach der Einreise.
10. Weshalb müssen chinesische Studierende einen Mietvertrag abschließen, obwohl sie noch in China sind?
Die chinesischen Studierenden erhalten das Einreisevisum meist sehr spät. Um sich an einer deutschen Universität einzuschreiben, benötigen sie einen Mietvertrag. Für einen reibungslosen Start in das Studium ist die Wohnungssuche nach der Einreise allerdings zu spät.
11. Ich hatte noch nie chinesische Mieter. Welche Erfahrungen gibt es mit chinesischen Studierenden?
Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit chinesischen Studierenden. Bei Verständigungsproblemen, tragen wir zu einer Lösung zwischen Vermieter und Mieter bei und übersetzen ihr Anliegen. Im Bezug auf Mietzahlungen gelten Chinesen als zuverlässig.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen jeder Zeit Frau Xiumei Liu (Tel. Nr.: 069 / 98956366) oder Herr Stephan Bach (Tel. Nr.: 069 / 98957192) telefonisch zur Verfügung.
Selbstverständlich werden sie umgehend zurück gerufen, wenn sie uns Ihren Namen und die Rückrufnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Weiterhin können sie uns eine E-Mail schicken, die wir umgehend beantworten.
Ihr Wohnungsangebot können sie kostenlos und formlos per Brief, Fax oder E-Mail an uns senden.
Neben den Kontaktdaten sollte das Angebot folgende Angaben beinhalten:
1. Straße und Hausnummer der zu vermietenden Wohnung
2. Anzahl und Art der Räume der Wohnung (Küche, Flur, Bad, Balkon, Möblierung)
3. Größe der Wohnung
4. Nettokaltmiete
5. Betriebskosten
6. Heizkosten